Bei einem Unfall im Ausland übernimmt die Neodigital Unfallversicherung notwendige und nachgewiesene Dolmetscherkosten bis zu 300 EUR und erleichtert so die Kommunikation im Schadensfall. Was gilt, wenn mehrere Verträge bestehen, erfahren Sie hier.
Wir ersetzen im Ausland bei einem Unfall die damit verbundenen notwendigen und nachgewiesenen Dolmetscherkosten bis zu einer Höhe von 300 EUR.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Ausland ein Unfall passiert und dabei Kosten für einen Dolmetscher entstehen, können diese erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten notwendig sind und Sie sie nachweisen können. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt. Haben Sie mehrere passende Verträge bei uns, erfolgt die Zahlung nur einmal.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Dolmetscherkosten erstattet?
Die Dolmetscherkosten werden bis zu einer Höhe von 300 EUR ersetzt.
In welchen Fällen werden Dolmetscherkosten übernommen?
Erstattet werden die mit einem Unfall im Ausland verbundenen notwendigen und nachgewiesenen Dolmetscherkosten.
Welche Voraussetzungen müssen die Kosten erfüllen?
Die Dolmetscherkosten müssen notwendig und nachgewiesen sein.
Was gilt, wenn mehrere Verträge bestehen?
Bestehen bei unserer Gesellschaft weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.