Die Neodigital Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr während der Wirksamkeit des Vertrags. Erfahren Sie, was als Unfall gilt, wann eine Gesundheitsschädigung als unfreiwillig erlitten zählt und welche besonderen Fälle wie tauchtypische Schäden, Erfrieren oder Ertrinken zusätzlich mitversichert sind.
1. Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags:
- weltweit und
- rund um die Uhr.
2. Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf nimmt, gelten als unfreiwillig erlitten.
Ergänzend besteht auch Versicherungsschutz für:
- tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen,
- den Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser,
- Gesundheitsschäden durch unfreiwillig erlittenen Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug,
- Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, auch ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss.
In der Neodigital Unfallversicherung umfasst der Unfallbegriff auch:
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug
Als Unfallereignis gelten auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Erfrieren
Als Unfallereignis gelten auch Gesundheitsschäden durch unfreiwillige Erfrierungen.
Ertrinken und Ersticken
Als Unfallereignis gilt auch der unfreiwillige Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift überall auf der Welt und zu jeder Tages- und Nachtzeit, solange der Vertrag wirksam ist. Als Unfall zählt grundsätzlich ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person ungewollt eine Gesundheitsschädigung erleidet. Über diesen klassischen Unfallbegriff hinaus sind auch besondere Situationen abgesichert – etwa Schäden beim Tauchen, beim Retten von Menschen, Tieren oder Sachen sowie durch Erfrieren, Ertrinken oder Ersticken.
Häufige Fragen
Wo und wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind Schäden bei Rettungsmaßnahmen mitversichert?
Ja. Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Sind Tauchschäden, Erfrieren, Ertrinken und Ersticken abgesichert?
Ja. Versichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden wie Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen, der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser sowie Gesundheitsschäden durch unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug und durch Erfrierungen, auch ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss.