Mit der Innovationsgarantie in der Unfallversicherung von Neodigital profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Leistungserweiterungen: Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zum Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag – bei Mehrbeitrag besteht ein Kündigungsrecht.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Kündigungsrecht bei Mehrbeitrag:
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung ist möglich:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt.
Information über neue Leistungen:
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsgarantie sorgt dafür, dass Ihr Unfallschutz auf einem aktuellen Stand bleibt. Verbessert der Versicherer seine Bedingungen zu Ihren Gunsten, gelten diese Vorteile automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag – und zwar ab der nächsten Hauptfälligkeit. Sollte eine Erweiterung mit einem höheren Beitrag verbunden sein und Sie diese nicht wünschen, können Sie widersprechen, indem Sie kündigen. Vorab werden Sie über die Neuerungen informiert.
Häufige Fragen
Was ist die Innovationsgarantie in der Unfallversicherung?
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Was passiert, wenn eine Leistungserweiterung mit einem Mehrbeitrag verbunden ist?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.