Die Neodigital Unfallversicherung erklärt in ihrer Embargobestimmung, wann Versicherungsschutz und Leistungsansprüche bestehen: nämlich nur, solange keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der EU, Deutschlands oder – im Hinblick auf den Iran – der USA entgegenstehen.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe erklärt den Sachverhalt allgemeinverständlich: Der Versicherungsschutz greift grundsätzlich, kann aber eingeschränkt sein, wenn geltende Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei die direkt anwendbaren Regelungen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso können US-Sanktionen mit Bezug zum Iran eine Rolle spielen, solange europäisches oder deutsches Recht dem nicht widerspricht.
Häufige Fragen
Wann besteht bei der Embargobestimmung Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind maßgeblich?
Maßgeblich sind die direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Gilt die Bestimmung auch für US-Sanktionen gegen den Iran?
Ja, sie gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was passiert, wenn europäisches oder deutsches Recht den US-Sanktionen widerspricht?
Die US-Sanktionen mit Bezug zum Iran wirken sich nur aus, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.