Bei der Neodigital Unfallversicherung können Sie den Versicherungsschutz kündigen, wenn bei der versicherten Person eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt wird. Erfahren Sie, wie die rückwirkende Kündigung funktioniert und in welchem Umfang der Beitrag erstattet wird.
Wird bei der versicherten Person eine
- dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder
- eine Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt und durch Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 2 Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei einer versicherten Person eine schwere Pflegebedürftigkeit oder eine Geisteskrankheit festgestellt und durch die Pflegekasse bestätigt wird, muss der Vertrag nicht bis zum regulären Ende weiterlaufen. Sie können ihn stattdessen bereits ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Zustand festgestellt wurde. Für diesen Zeitraum bekommen Sie bereits gezahlte Beiträge zurück – begrenzt auf die letzten zwei Jahre.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Versicherungsschutz aus diesem Grund kündigen?
Sie können kündigen, wenn bei der versicherten Person eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt wurde.
Welcher Nachweis ist erforderlich?
Die Feststellung muss ärztlich erfolgen und durch einen Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen werden.
Ab wann wirkt die Kündigung?
Sie können den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wird der Beitrag erstattet?
Ja. Der Beitrag für die betroffene Person wird ab dem Zeitpunkt der Feststellung erstattet, maximal jedoch für die letzten 2 Jahre.