Die Neodigital Unfallversicherung sieht bei der Versicherung von Kindern eine Beitragsbefreiung vor: Verstirbt der Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen, wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet – hier lesen Sie, welche Bedingungen dafür gelten.
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und
- Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,
- die Versicherung nicht gekündigt war und
- Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,
gilt:
- Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
- Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die Person, die den Vertrag für ein Kind abgeschlossen hat, muss unter bestimmten Voraussetzungen für die Kinderunfallversicherung kein Beitrag mehr gezahlt werden. Der Schutz für das Kind läuft dann kostenlos weiter, bis es volljährig wird. Ab dem Todesfall übernimmt in der Regel der gesetzliche Vertreter des Kindes die Rolle des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Wann greift die Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern?
Die Beitragsbefreiung greift, wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer stirbt, bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, die Versicherung nicht gekündigt war und der Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.
Wie lange wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt?
Die Versicherung wird mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Wer wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers neuer Versicherungsnehmer?
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Gilt die Beitragsbefreiung auch bei Tod durch Kriegsereignisse?
Nein. Voraussetzung für die Beitragsbefreiung ist, dass der Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.