Die Neodigital Unfallversicherung schützt bei Unfällen durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, wenn die versicherte Person auf einer Auslandsreise überraschend davon betroffen wird – inklusive verlängerter Frist beim passiven Kriegsrisiko sowie mitversicherter Terroranschläge und innerer Unruhen. Erfahren Sie, was gilt und wo der Schutz ausgeschlossen ist.
Versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, sofern die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Dies gilt jedoch nicht:
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht,
- bei der aktiven Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg,
- für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen.
In diesen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weiterhin versichert sind Unfallfolgen durch:
- Terroranschläge, die außerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien verübt werden,
- gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht aufseiten der Unruhestifter teilgenommen hat,
- Unfälle durch Schlägereien, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war. Sie gelten ferner als mitversichert, wenn die versicherte Person bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Schlägereien verwickelt war.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Terroranschläge
Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, die außerhalb der Krisenregion ausgeführt werden, sind mitversichert.
Passives Kriegsrisiko
In der Neodigital Unfallversicherung erlischt der Versicherungsschutz erst am Ende des 28. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Gewalttätige Auseinandersetzungen und Innere Unruhen
Gewalttätige Auseinandersetzungen und Innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat, sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf einer Auslandsreise unerwartet in einen Krieg oder Bürgerkrieg geraten, sind Unfälle abgesichert – der Schutz läuft aber nach Beginn der Kampfhandlungen nur noch für eine begrenzte Zeit weiter. Reisen Sie bewusst in ein Gebiet, in dem bereits gekämpft wird, nehmen Sie aktiv teil oder kommen Sie durch atomare, biologische oder chemische Waffen zu Schaden, greift der Schutz nicht. Bestimmte Terroranschläge sowie gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen bleiben unter den genannten Voraussetzungen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Unfälle durch Kriegsereignisse auf Auslandsreisen versichert?
Ja. Versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, sofern die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend davon betroffen wird.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz nach Beginn eines Krieges?
In der Neodigital Unfallversicherung erlischt der Versicherungsschutz beim passiven Kriegsrisiko erst am Ende des 28. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, bei aktiver Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen ist der Schutz ausgeschlossen.
Sind Terroranschläge mitversichert?
Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, die außerhalb der Krisenregion beziehungsweise außerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt werden, sind mitversichert.
Sind gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen abgedeckt?
Ja, sofern die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.