Der Versicherungsschutz der Neodigital Unfallversicherung startet zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Damit der Schutz wirksam wird, kommt es zusätzlich auf die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags an – hier erfahren Sie, welche Frist dabei gilt.
In der Neodigital Unfallversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Sie zahlen den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Was bedeutet das konkret?
Der Beginn Ihres Schutzes richtet sich nach dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz auch greift, sollten Sie den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag zeitnah zahlen – konkret unverzüglich, nachdem seit dem Zugang des Versicherungsscheins 14 Tage vergangen sind.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Ab wann läuft die 14-Tage-Frist?
Die Frist von 14 Tagen läuft ab dem Zugang des Versicherungsscheins.
Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.