Bei der Neodigital Unfallversicherung ist der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Wer später zahlt, riskiert einen verspäteten Beginn des Versicherungsschutzes oder sogar den Rücktritt vom Vertrag – es sei denn, die Verzögerung ist nicht selbst verschuldet.
1. Fälligkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie zuvor aufmerksam gemacht haben, und zwar durch eine der folgenden Formen:
- durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Rücktritt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins sollten Sie den ersten Beitrag zügig begleichen. Zahlen Sie zu spät, kann der Schutz erst später einsetzen – oder der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Können Sie belegen, dass Sie die Verzögerung nicht zu verantworten haben, bleiben Ihnen diese Nachteile erspart.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem späteren Zahlungszeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht haben.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Was gilt, wenn ich die Verzögerung nicht verschuldet habe?
Wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, und ein Rücktritt ist nicht möglich.