Wird eine bereits vor dem Unfall getragene Gliedmaßen-Prothese durch einen Unfall beschädigt, übernimmt die Neodigital Unfallversicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall bis zu 2.500 EUR – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie die Leistung bei weiteren Ersatzpflichtigen berechnet wird.
Falls in Folge eines Unfalls Gliedmaßen-Prothesen beschädigt werden, die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste, übernehmen wir die Kosten wie folgt:
- Kosten für die Reparatur der Prothese.
- Falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, die Anschaffungskosten neuer Prothesen.
Die Übernahme erfolgt innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 EUR.
Wenn ein anderer Ersatzpflichtiger beteiligt ist:
- Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt.
- Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Trägt jemand schon vor einem Unfall eine Prothese und wird diese bei dem Unfall beschädigt, hilft die Versicherung bei den Kosten. Zuerst kommt eine Reparatur infrage; lässt sich die Prothese nicht mehr instand setzen, werden die Kosten für eine neue Prothese übernommen. Diese Unterstützung gilt in den ersten Jahren nach dem Unfall und ist der Höhe nach begrenzt. Muss noch jemand anderes für den Schaden aufkommen, wird das bei der Berechnung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Werden auch Kosten für eine neue Prothese übernommen?
Ja. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, werden die Anschaffungskosten neuer Prothesen übernommen.
Bis zu welchem Betrag wird geleistet?
Die Kosten werden bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 EUR übernommen.
Wie lange nach dem Unfall besteht der Anspruch?
Die Kosten für Reparatur oder Ersatz werden innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall übernommen.
Welche Prothesen sind erfasst?
Erfasst sind Gliedmaßen-Prothesen, die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste.
Was gilt, wenn noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.