Die Neodigital Unfallversicherung übernimmt behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis zu 50.000 EUR, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen und nachgewiesen werden – etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw oder Wohnung, Prothesen, Hilfsmittel, Umschulungen oder einen Blindenhund.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
In der Neodigital Unfallversicherung werden die folgenden innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden und nachgewiesenen Kosten bis zur Gesamthöhe von 50.000 EUR übernommen, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person;
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung;
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl);
- Künstliche Organe, Organtransplantationen;
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. der Kosten für Unterbringung und Verpflegung;
- Anschaffung eines Blindenhundes.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall zu einer bleibenden Beeinträchtigung führt, entstehen oft zusätzliche Kosten, um den Alltag wieder zu bewältigen. Die Versicherung beteiligt sich an solchen Aufwendungen – zum Beispiel wenn Auto oder Wohnung angepasst werden müssen, Hilfsmittel nötig sind oder eine berufliche Umschulung ansteht. Wichtig ist, dass die Kosten mit der unfallbedingten Invalidität zusammenhängen und in einem festgelegten Zeitraum nach dem Unfall anfallen und belegt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Mehraufwendungen übernommen?
Die Kosten werden bis zur Gesamthöhe von 50.000 EUR übernommen.
Welche Kosten sind mitversichert?
Übernommen werden unter anderem der behindertengerechte Umbau des Pkw, der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inklusive Unterbringung und Verpflegung sowie die Anschaffung eines Blindenhundes.
Welche Voraussetzungen und Fristen gelten?
Die Kosten müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen und nachgewiesen werden. Zudem müssen die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sein.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger leisten muss?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Was passiert bei mehreren Verträgen für dieselbe Person?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.