Bei der Neodigital Unfallversicherung sichern klare Verhaltensregeln (Obliegenheiten) den Versicherungsschutz: von der unverzüglichen Arztkonsultation über wahrheitsgemäße Angaben und ärztliche Untersuchungen bis zur Todesfallmeldung binnen 48 Stunden und dem Recht auf Obduktion.
1. Arzt hinzuziehen und Versicherer unterrichten:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
2. Angaben erteilen:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
3. Untersuchung durch beauftragte Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
4. Auskünfte für die Prüfung der Leistungspflicht:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben.
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
5. Meldung im Todesfall:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt – durchführen zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz nach einem Unfall greift, sind einige Mitwirkungspflichten zu beachten: schnell zum Arzt gehen, den Versicherer informieren und alle Fragen ehrlich und vollständig beantworten. Ist es für die Prüfung nötig, dürfen zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Auskünfte von behandelnden Ärzten und Stellen eingeholt werden. Im Todesfall gelten eine kurze Meldefrist und gegebenenfalls das Recht auf eine Obduktion.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall tun?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Wer trägt die Kosten einer vom Versicherer veranlassten Untersuchung?
Beauftragt der Versicherer für die Prüfung seiner Leistungspflicht Ärzte, muss sich die versicherte Person von diesen untersuchen lassen. Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den durch die Untersuchung entstehenden Verdienstausfall.
Von wem dürfen Auskünfte eingeholt werden?
Auskünfte können von Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden benötigt werden. Die versicherte Person kann diese Stellen ermächtigen, direkt Auskunft zu geben, oder die Auskünfte selbst einholen und zur Verfügung stellen.
Welche Frist gilt im Todesfall?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist dem Versicherer das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Wie müssen Angaben gegenüber dem Versicherer erfolgen?
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer Sie oder die versicherte Person bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.