Bei der Neodigital Unfallversicherung entscheidet die Art des Verschuldens darüber, ob der Versicherungsschutz bestehen bleibt oder gekürzt wird: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist haben unterschiedliche Folgen – und in bestimmten Fällen können Sie den Schutz durch einen Nachweis erhalten.
Bei Nichtbeachtung von Obliegenheiten gilt:
- Wenn Sie oder die versicherte Person eine der Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Wann der Versicherungsschutz bestehen bleibt:
- Wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde.
- Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie sich nicht an vereinbarte Pflichten (Obliegenheiten), kann sich das auf Ihre Leistung auswirken. Bei absichtlicher Verletzung entfällt der Schutz, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden. Der Versicherer muss Sie zuvor schriftlich auf diese Folgen hingewiesen haben. In bestimmten Fällen können Sie den Schutz durch einen entsprechenden Nachweis erhalten – außer bei Arglist.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Unter welcher Voraussetzung gelten diese Rechtsfolgen überhaupt?
Die Rechtsfolgen gelten nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Kann der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, oder dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Gilt der Nachweis auch bei arglistiger Verletzung?
Nein. Die Möglichkeit, den Schutz durch Nachweis zu erhalten, gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.