In der Neodigital Unfallversicherung stehen die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch bei einer Fremdversicherung, wenn ein Unfall einer anderen versicherten Person zustößt. Erfahren Sie, wie Leistungen ausgezahlt werden, welche Regeln für Rechtsnachfolger gelten und warum Ansprüche vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung übertragen oder verpfändet werden dürfen.
Die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander sind folgendermaßen:
1. Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
2. Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
3. Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer entscheiden nur Sie über die Rechte aus dem Vertrag. Auch wenn Sie eine andere Person gegen Unfälle versichert haben, wird eine Leistung an Sie ausgezahlt. Gleichzeitig tragen Sie mit der versicherten Person die Verantwortung dafür, dass die vereinbarten Pflichten (Obliegenheiten) erfüllt werden. Die genannten Regeln gelten sinngemäß auch für einen Rechtsnachfolger. Ansprüche lassen sich vor ihrer Fälligkeit nur mit Zustimmung des Versicherers auf andere übertragen oder als Sicherheit verpfänden.
Häufige Fragen
Wem stehen die Rechte aus dem Vertrag zu?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch bei einer Fremdversicherung, also wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen.
An wen wird die Leistung ausgezahlt, wenn eine andere Person verunglückt?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden auch dann an Sie ausgezahlt, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gelten die Bestimmungen auch für einen Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Kann ich Ansprüche übertragen oder verpfänden?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.