Die Neodigital Unfallversicherung zahlt bei einem tödlichen Unfall eine Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und unterstützt so die Hinterbliebenen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie es bei Verschollenheit aussieht und warum sogar bei Unfällen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen gezahlt wird.
1. Voraussetzungen für die Leistung bei Todesfall
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und dieser Unfall zum Tod führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Zudem ist uns, soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Todesfallleistung bei Verschollenheit
Der Unfalltod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz (Fahrt auf See, Flug, andere Lebensgefahr) rechtswirksam für tot erklärt wird.
Sie müssen die Verschollenheit innerhalb eines Jahres nach geplantem Ende der Fahrt auf See, des Fluges oder der Beendigung der anderen Lebensgefahr bei uns geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Verschollenheit ausgehen.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung
Die Neodigital Unfallversicherung zahlt Todesfallleistung auch, wenn der Versicherungsschutz (Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen) ausgeschlossen ist.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme als Todesfallleistung. Wichtig ist, den Todesfall schnell zu melden und die vorgesehenen Fristen einzuhalten. Auch in besonderen Situationen – etwa bei Verschollenheit oder bei Unfällen durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung – ist eine Leistung möglich. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Todesfallleistung?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Innerhalb welcher Frist muss der Todesfall gemeldet werden?
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall und führt dieser Unfall zum Tod, ist dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Was gilt bei Verschollenheit?
Der Unfalltod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz rechtswirksam für tot erklärt wird. Die Verschollenheit muss innerhalb eines Jahres nach geplantem Ende der Fahrt auf See, des Fluges oder der Beendigung der anderen Lebensgefahr geltend gemacht werden. Hat die versicherte Person überlebt, sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Wird auch bei einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung gezahlt?
Ja, die Neodigital Unfallversicherung zahlt die Todesfallleistung auch dann, wenn der Versicherungsschutz für Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen ist.
Kann eine Obduktion verlangt werden?
Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist dem Versicherer das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt durchführen zu lassen.