Die Neodigital Unfallversicherung leistet auch bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen – etwa durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Alkohol, Medikamente oder K.-o.-Tropfen. Hier erfahren Sie, wann eine Bewusstseinsstörung vorliegt, welche Ursachen mitversichert sind und welche Promillegrenzen beim Führen von Kraftfahrzeugen gelten.
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:
- eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
- die Einnahme von Medikamenten,
- Alkoholkonsum,
- Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen.
Mitversichert sind Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch:
- ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht,
- einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Ausgeschlossen bleiben Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst verursacht wurden.
- einen epileptischen Unfall oder Krampfanfall,
- Alkoholkonsum. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,5 Promille beträgt.
- Einnahme von Medikamenten,
- ungewollte Einnahme von sogenannten „K.O.-Tropfen“, soweit dies von der versicherten Person bei der Polizei angezeigt worden ist,
- Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle, auch sofern diese witterungsbedingt eingetreten sind,
- Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Einschlafen, Schlafwandeln und Erschrecken,
- einen Zuckerschock (Über- oder Unterzuckerung) aufgrund einer Diabetes-Erkrankung. Ausgeschlossen bleiben Gesundheitsschäden, die durch den Diabetes selbst verursacht wurden.
Grundsätzlich bieten wir keinen Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person durch den regelmäßigen Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen, einen Unfall erleidet.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Medikamente und beim Führen von Kraftfahrzeugen
Es sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, die durch Alkoholkonsum oder Einnahme von Medikamenten verursacht sind, versichert.
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums nur versichert, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt.
Herzinfarkt, Schlaganfall
In der Neodigital Unfallversicherung fallen auch Unfälle unter den Versicherungsschutz, die durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurden.
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen
In der Neodigital Unfallversicherung sind Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen (z. B. Benzodiazepine oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure) mitversichert.
Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei angezeigt und das Protokoll der Strafanzeige dem Versicherer vorgelegt wird.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch eine Bewusstseinsstörung – etwa durch Ohnmacht, Herzinfarkt, Schlaganfall, Alkohol, Medikamente oder heimlich verabreichte K.-o.-Tropfen – zu einem Unfall, greift der Versicherungsschutz der Neodigital Unfallversicherung. Wichtig ist dabei, dass gesundheitliche Folgen des auslösenden Ereignisses selbst (etwa des Herzinfarkts oder des Diabetes) nicht mitversichert sind und beim Autofahren besondere Promillegrenzen gelten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Vertragstext.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Bewusstseinsstörung vor?
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
Welche Promillegrenze gilt beim Führen von Kraftfahrzeugen?
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums nur versichert, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt.
Sind Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall versichert?
Ja. Unfälle, die durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurden, fallen unter den Versicherungsschutz. Ausgeschlossen bleiben jedoch Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst verursacht wurden.
Sind Unfälle durch K.-o.-Tropfen mitversichert?
Ja, Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen (z. B. Benzodiazepine oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure) sind mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei angezeigt und das Protokoll der Strafanzeige dem Versicherer vorgelegt wird.
Besteht Versicherungsschutz bei Drogenkonsum?
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person durch den regelmäßigen Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen, einen Unfall erleidet.