Die Neodigital Unfallversicherung schützt versicherte Personen auch dann, wenn sie sich für andere einsetzen: Werden Gesundheitsschäden bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf genommen, gelten sie dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich verteidigt oder anderen in einer Notlage hilft, riskiert dabei manchmal die eigene Gesundheit. Auch wenn ein solcher Schaden bewusst in Kauf genommen wird, behandelt die Neodigital Unfallversicherung ihn wie einen unfreiwilligen Unfall und bezieht ihn in den Versicherungsschutz ein.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen versichert?
Ja. Nimmt die versicherte Person bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei rechtmäßiger Verteidigung?
Ja. Auch bei rechtmäßiger Verteidigung bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Was gilt, wenn der Schaden bewusst in Kauf genommen wurde?
Wird der Gesundheitsschaden bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf genommen, so gilt er dennoch als unfreiwillig erlitten.
Für welche Rettungssituationen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen.