Die Neodigital Unfallversicherung schützt bei Unfällen unter Wasser: Versichert sind unfreiwilliges Ersticken oder Ertrinken sowie tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. Zudem übernimmt sie die Therapiekosten samt Behandlung in der Dekompressionskammer im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten.
Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig:
- erstickt, ertrinkt oder
- einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Beispiele: Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen
Tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten:
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss.
- Bei versicherten Tauchunfällen werden die notwendigen Therapiekosten einschließlich der Behandlung in einer Dekompressionskammer im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 EUR gezahlt.
- Ziffer 2.3 der Tarifbestimmungen (20NEO Tarifbestimmungen 2.3) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn jemand unter Wasser unfreiwillig zu Schaden kommt – etwa durch Ertrinken oder Ersticken oder durch typische Tauchbeschwerden. Anders als beim klassischen Unfall muss dabei kein plötzlich von außen wirkendes Ereignis vorliegen. Kommt es zu einem versicherten Tauchunfall, werden auch die nötigen Behandlungskosten, einschließlich einer Druckkammer-Therapie, übernommen.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Ereignis unter Wasser als Unfall?
Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig erstickt, ertrinkt oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Was sind tauchtypische Gesundheitsschäden?
Beispiele sind die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. Der Versicherungsschutz gilt für diese Schäden auch dann, wenn kein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis eingetreten ist.
Werden die Kosten einer Druckkammer-Behandlung übernommen?
Ja. Bei versicherten Tauchunfällen werden die notwendigen Therapiekosten einschließlich der Behandlung in einer Dekompressionskammer im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten gezahlt.
Bis zu welchem Betrag werden die Therapiekosten gezahlt?
Die Therapiekosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 EUR gezahlt.