Die Neodigital Unfallversicherung schließt Freizeitfahrten mit Gokarts auf In- oder Outdoorbahnen in den Schutz ein, sofern die Karts vom Kartcenter gestellt werden und die Fahrten reinen Freizeitcharakter haben. Nicht erfasst sind hingegen von Verbänden organisierte Rennen, Fahrten einer Kart-Serie oder Veranstaltungen, die dem Kartsport zuzurechnen sind.
Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, gelten auf In- oder Outdoorbahnen als mitversichert.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Die Fahrten weisen reinen Freizeitcharakter auf.
- Die Fahrtveranstaltungen sind nicht von Verbänden organisiert.
- Die Fahrten gehören keiner Kart-Serie an.
- Die Fahrten sind nicht dem Kartsport zuzurechnen.
Was bedeutet das konkret?
Wer zum Spaß auf einer Indoor- oder Outdoorbahn mit einem Gokart des Kartcenters unterwegs ist, ist über die Unfallversicherung abgesichert. Sobald das Fahren jedoch in den Bereich des organisierten Kartsports fällt – etwa als Teil einer Rennserie oder einer von einem Verband ausgerichteten Veranstaltung – greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Sind Gokart-Fahrten auf einer Kartbahn mitversichert?
Ja. Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, gelten auf In- oder Outdoorbahnen als mitversichert.
Gilt der Schutz auch auf Outdoorbahnen?
Ja, der Versicherungsschutz gilt sowohl auf Indoor- als auch auf Outdoorbahnen.
Welche Voraussetzung müssen die Fahrten erfüllen?
Die Fahrten müssen reinen Freizeitcharakter aufweisen. Zudem müssen die Gokarts vom Kartcenter zur Verfügung gestellt werden.
Sind organisierte Kartrennen ebenfalls versichert?
Nein. Fahrtveranstaltungen, die von Verbänden organisiert sind, einer Kart-Serie angehören oder dem Kartsport zuzurechnen sind, sind nicht mitversichert.