Die Neodigital Unfallversicherung zahlt eine Übergangsleistung, wenn eine versicherte Person nach einem Unfall mehr als sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Fristen gelten und wann bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung fällig wird.
Voraussetzungen für die Leistung
1. Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
2. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen im Rahmen der Übergangsleistung
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen im Rahmen der Übergangsleistung.
1. Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung wird in Erweiterung bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades;
- Querschnittslähmung;
- Amputation eines Armes oder einer Hand;
- Amputation eines Beines oder Fußes;
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche;
- Erblindung beider Augen;
- Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel-, Unterschenkelbruch (an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten) oder Beckenbruch, gewebezerstörender Organschaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.
Die folgende Klausel bleibt unberührt: „Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen“
Art und Höhe der Leistung
Die Neodigital Unfallversicherung zahlt die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall längere Zeit erheblich eingeschränkt sind, kann die Übergangsleistung eine finanzielle Überbrückung bieten. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung deutlich ausgeprägt ist, über einen längeren Zeitraum anhält und rechtzeitig mit einem ärztlichen Attest angezeigt wird. Bei bestimmten besonders schweren Verletzungen kann die Leistung sofort ausgezahlt werden, ohne dass die längere Wartezeit abgewartet werden muss.
Häufige Fragen
Ab welchem Grad der Beeinträchtigung gibt es die Übergangsleistung?
Die versicherte Person muss unfallbedingt zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen.
Wie lange muss die Beeinträchtigung andauern?
Die Beeinträchtigung muss, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate andauern.
Welche Frist gilt für die Geltendmachung?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Wann wird eine Sofortleistung fällig?
Bei bestimmten schweren Verletzungen – etwa Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, Querschnittslähmung, Amputationen, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche oder Erblindung beider Augen – wird die vereinbarte Versicherungssumme sofort fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Wie hoch ist die Übergangsleistung?
Die Neodigital Unfallversicherung zahlt die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.