Die Neodigital Unfallversicherung leistet ausschließlich für Unfallfolgen, nicht für Krankheiten oder Gebrechen. Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, mindert sich die Leistung je nach Mitwirkungsanteil – mit klaren Grenzen, ab denen keine Minderung erfolgt.
1. Krankheiten und Gebrechen
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Beispiele: Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen; Gebrechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung.
2. Mitwirkung
a) Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt:
Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
- bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 %. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50 % mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher 5 %.
b) Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Minderung vor.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Wir nehmen keine Minderung vor, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 75% beträgt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nur für gesundheitliche Schäden, die direkt durch einen Unfall entstanden sind. Wirken bereits bestehende Krankheiten oder körperliche Gebrechen am Schaden mit, kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Solange dieser Mitwirkungsanteil unter der jeweils genannten Grenze liegt, bleibt die Leistung ungekürzt.
Häufige Fragen
Werden Krankheiten oder Gebrechen von der Unfallversicherung geleistet?
Nein. Geleistet wird ausschließlich für Unfallfolgen, also Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen wird nicht geleistet.
Was sind Beispiele für Krankheiten und Gebrechen?
Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Gebrechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet der Mitwirkungsanteil für die Leistung?
Wirken Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mit, mindert sich entsprechend dem Mitwirkungsanteil bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. Bei der Todesfallleistung und – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – bei den anderen Leistungsarten mindert sich die Leistung selbst.
Ab welchem Mitwirkungsanteil wird gekürzt?
Grundsätzlich wird bei einem Mitwirkungsanteil von weniger als 25 % keine Minderung vorgenommen. In der Neodigital Unfallversicherung gilt zusätzlich: Es wird keine Minderung vorgenommen, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 75 % beträgt.
Wie wirkt sich die Mitwirkung im Beispiel aus?
Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 %. Hat eine Rheumaerkrankung zu 50 % mitgewirkt, beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad 5 %.