Die Neodigital Elementarversicherung schützt vor Naturgefahren, doch bestimmte Ereignisse bleiben ausgeschlossen: Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie sind nicht versichert. Welche Ereignisse konkret unter diese drei Ausschlüsse fallen, erfahren Sie hier im Überblick.
1. Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
2. Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
3. Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung deckt Naturgefahren ab. Bestimmte Großereignisse sind jedoch generell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen sowie Schäden im Zusammenhang mit Kernenergie und Radioaktivität. Diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob weitere Ursachen am Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden über die Elementarversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch innere Unruhen?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Gelten die Ausschlüsse auch, wenn zusätzliche Ursachen mitwirken?
Ja. Die Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.