Die Neodigital Elementarversicherung schützt vor den Folgen eines Erdbebens und erklärt, wann eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens tatsächlich als Erdbeben gilt. Erfahren Sie, welche Nachweise der Versicherungsnehmer erbringen muss, damit ein Erdbeben unterstellt wird.
Was ist ein Erdbeben?
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Wann wird ein Erdbeben unterstellt?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Erschütterung des Bodens zählt automatisch als Erdbeben. Damit ein Erdbeben angenommen wird, muss der Versicherungsnehmer belegen, dass die Erschütterung auch andere gut erhaltene Gebäude oder Sachen in der Umgebung beschädigt hat – oder dass der Schaden an den versicherten Sachen wegen ihres einwandfreien Zustandes nur durch ein Erdbeben verursacht worden sein kann.
Häufige Fragen
Was gilt als Erdbeben?
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Wann wird ein Erdbeben unterstellt?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Wer muss das Erdbeben nachweisen?
Der Nachweis obliegt dem Versicherungsnehmer.
Reicht eine bloße Erschütterung des Bodens aus?
Nein. Es muss belegt werden, dass Schäden an Gebäuden oder Sachen in einwandfreiem Zustand entstanden sind oder dass der Schaden nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.