Bei der Neodigital Elementarversicherung greift eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz gegen Naturgefahren einsetzt. Erfahren Sie, ab wann der Schutz frühestens beginnt und in welchem Fall die Wartezeit entfällt, wenn ein Vorvertrag nahtlos fortgesetzt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von _ Wochen ab Antragstellung (Wartezeit).
Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Abschluss der Elementarversicherung gibt es eine kurze Zeitspanne, in der der Schutz noch nicht sofort gilt. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit ab Antragstellung greift der Versicherungsschutz. Wer bereits über einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr versichert war und diesen ohne Lücke fortsetzt, muss diese Wartezeit nicht abwarten.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz in der Elementarversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf der Wartezeit, gerechnet ab der Antragstellung.
Was ist die Wartezeit?
Die Wartezeit ist der Zeitraum ab Antragstellung, nach dessen Ablauf der Versicherungsschutz frühestens beginnt.
Wann entfällt die Wartezeit?
Die Wartezeit entfällt, wenn bereits über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr bestanden hat und dieser Schutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Gilt der Schutz sofort nach Antragstellung?
Nein. Der Schutz beginnt frühestens nach Ablauf der Wartezeit ab Antragstellung, sofern die Wartezeit nicht aufgrund eines nahtlos fortgesetzten Vorvertrags entfällt.