Die Neodigital Elementarversicherung erstattet im Rahmen der Aufräumungs- und Abbruchkosten die Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte, den Abbruch stehen gebliebener Teile sowie das Abfahren, Ablagern oder Vernichten von Schutt und sonstigen Resten.
Aufräumungs- und Abbruchkosten:
Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen für:
- das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile,
- das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz,
- das Ablagern oder Vernichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Elementarschaden Trümmer und Reste beseitigt werden müssen, sind das mögliche Aufräumungs- und Abbruchkosten. Dazu zählen das Aufräumen der beschädigten Stelle, der Abbruch von Teilen, die stehen geblieben sind, der Transport des Schutts zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das anschließende Ablagern oder Vernichten. So sollen die Aufwendungen abgedeckt werden, die entstehen, um die Schadenstätte wieder in einen geordneten Zustand zu bringen.
Häufige Fragen
Was sind Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Das sind Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten.
Ist der Abbruch stehen gebliebener Teile mit abgedeckt?
Ja. Zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten gehört das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile.
Wohin wird der Schutt abgefahren?
Der Schutt und sonstige Reste werden zum nächsten Ablagerungsplatz abgefahren; anschließend erfolgt das Ablagern oder Vernichten.
In welchem Rahmen sind diese Kosten relevant?
Die Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Teil der Neodigital Elementarversicherung und können im Schadensfall relevant werden.