Bei der Neodigital Elementarversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, sonstigen Grundstücksbestandteile und beweglichen Sachen geschützt. Erfahren Sie, welche Sachen als versichert gelten, wann Gebäude und bewegliche Sachen abgesichert sind und unter welchen Voraussetzungen auch fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz einbezogen wird.
1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten:
- Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
- beweglichen Sachen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen.
Daten und Programme sind keine Sachen.
2. Gebäude
Gebäude sind mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Bewegliche Sachen
Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer:
- Eigentümer ist;
- sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war;
- sie sicherungshalber übereignet hat.
4. Fremdes Eigentum
Über Nr. 3 b) und Nr. 3 c) hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.
5. Versicherte Interessen
Die Versicherung gemäß Nr. 3 b), Nr. 3 c) und Nr. 4 gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers.
In den Fällen der Nr. 4 ist jedoch für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind grundsätzlich die im Vertrag genannten Gebäude, Grundstücksbestandteile und beweglichen Sachen. Bei beweglichen Sachen kommt es darauf an, in welcher Beziehung Sie zu diesen Sachen stehen – etwa als Eigentümer oder bei Erwerb unter Eigentumsvorbehalt. Fremdes Eigentum ist nur unter bestimmten Voraussetzungen mit abgesichert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind grundsätzlich versichert?
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile sowie die beweglichen Sachen.
Sind Daten und Programme versichert?
Nein. Daten und Programme sind keine Sachen und zählen damit nicht zu den versicherten Sachen.
Wann sind bewegliche Sachen versichert?
Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist, sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat (sofern die Option zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war) oder sie sicherungshalber übereignet hat.
Ist fremdes Eigentum mitversichert?
Fremdes Eigentum ist nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde – und soweit nicht vereinbart wurde, dass diese Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.
Wessen Interesse ist bei fremdem Eigentum für den Versicherungswert maßgebend?
In den Fällen der Nr. 4 ist für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.