Bei der Neodigital Elementarversicherung entscheidet der Versicherungsort darüber, wo Ihr Schutz vor Naturereignissen greift – nämlich innerhalb der vertraglich bezeichneten Gebäude, Räume oder Grundstücke. Wann Sachen auch außerhalb geschützt sind und was für Bargeld, Wertsachen sowie Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen gilt, erfahren Sie hier.
1. Örtlicher Geltungsbereich
a) Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.
Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
b) Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke.
2. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
Soweit Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen versichert sind, besteht in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
3. Bargeld und Wertsachen
Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art.
Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich an dem Ort, der in Ihrem Vertrag festgehalten ist – also den dort genannten Gebäuden, Räumen oder Grundstücken. Müssen Sachen wegen eines Schadensereignisses in Sicherheit gebracht werden, bleiben sie in unmittelbarem Zusammenhang damit auch außerhalb geschützt. Für Bargeld, Wertsachen und Gegenstände von Betriebsangehörigen gelten dabei besondere Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes, also in den im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäuden, Räumen von Gebäuden oder als Versicherungsort bezeichneten Grundstücken.
Gilt der Schutz auch, wenn Sachen aus dem Versicherungsort entfernt werden?
Ja. Die Beschränkung auf den Versicherungsort gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
Sind Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen in deren Wohnräumen versichert?
Nein. Soweit Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen versichert sind, besteht in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
Wie sind Bargeld und Wertsachen geschützt?
Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind sie während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.