Die Neodigital Elementarversicherung erstattet im Rahmen der Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen die Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Geschäftsunterlagen, serienmäßig hergestellten Programmen sowie individuellen Daten und Programmen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Versicherungsfall.
Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen sind Aufwendungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung folgender Positionen anfallen:
- Geschäftsunterlagen
- serienmäßig hergestellte Programme
- individuelle Daten
- individuelle Programme
Was bedeutet das konkret?
Werden bei einem versicherten Schaden geschäftliche Unterlagen, Programme oder Daten beschädigt oder zerstört, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür, diese wieder herzustellen oder neu zu beschaffen. Wichtig ist dabei der zeitliche Rahmen: Die Aufwendungen müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Versicherungsfall entstehen.
Häufige Fragen
Was zählt zu den Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen?
Dazu zählen Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Geschäftsunterlagen, serienmäßig hergestellten Programmen, individuellen Daten und individuellen Programmen.
Innerhalb welcher Frist müssen die Kosten anfallen?
Die Aufwendungen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles anfallen.
Sind auch individuelle Programme und Daten mitversichert?
Ja, neben Geschäftsunterlagen und serienmäßig hergestellten Programmen sind auch individuelle Daten und individuelle Programme berücksichtigt.
Berücksichtigt die Elementarversicherung die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen?
Ja, die Neodigital Elementarversicherung berücksichtigt auch die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, die im Schadensfall von Bedeutung sein kann.