Die Neodigital Elementarversicherung schützt vor Naturgefahren, doch bestimmte Sachen bleiben vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Bargeld und Wertsachen, Geschäftsunterlagen, zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Hausrat aller Art sowie Grund und Boden. Welche Gegenstände im Detail nicht versichert sind, erfahren Sie hier im Überblick.
Nicht versichert sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:
- Bargeld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind;
- Geschäftsunterlagen;
- Baubuden, Zelte, Traglufthallen;
- Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen;
- Hausrat aller Art;
- Grund und Boden, Wald oder Gewässer;
- Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie Geldautomaten;
- Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturgefahren ab, umfasst aber nicht jede beliebige Sache. Einige Gegenstände sind grundsätzlich ausgenommen – dazu gehören etwa Bargeld und Wertsachen, Geschäftsunterlagen, Fahrzeuge, Hausrat sowie Grund und Boden. Ob für einzelne dieser Positionen abweichende Vereinbarungen möglich sind, hängt davon ab, ob etwas anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Ist Bargeld über die Elementarversicherung versichert?
Nein, Bargeld und Wertsachen sind grundsätzlich nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Zu den Wertsachen zählen unter anderem Urkunden, Briefmarken, Münzen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine.
Sind Kraftfahrzeuge vom Versicherungsschutz umfasst?
Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Ist Hausrat über die Elementarversicherung abgedeckt?
Nein, Hausrat aller Art gehört zu den nicht versicherten Sachen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Sind Grund und Boden mitversichert?
Grund und Boden, Wald oder Gewässer sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Können nicht versicherte Sachen dennoch abgesichert werden?
Die Aufzählung der nicht versicherten Sachen gilt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ob abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, hängt vom konkreten Vertrag ab.