Nach einem Versicherungsfall in der Pferdehaftpflicht der Neodigital dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde, ein Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt wurde oder eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform binnen eines Monats zugehen; wann sie wirksam wird, hängt davon ab, wer kündigt.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen – zum Beispiel wenn der Versicherer gezahlt hat, einen Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage zugestellt wurde. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis beim Vertragspartner ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort mit Zugang wirksam, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er einen Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen und in welcher Form?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird die Kündigung wirksam, wenn ich als Versicherungsnehmer kündige?
Die Kündigung wird grundsätzlich mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch festlegen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018