Bietet ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer in seinem allgemein zugänglichen Pferdehalterhaftpflichttarif bessere Leistungen an, zieht die Neodigital in der Pferdehaftpflicht mit ihrer Bestleistungsgarantie nach: Im Schadensfall werden der Versicherungsschutz erweitert, Entschädigungsgrenzen angehoben und Selbstbeteiligungen reduziert oder gestrichen. Voraussetzung ist der Nachweis der besseren Bedingungen, und bestimmte Ansprüche wie Auslandsschäden oder gewerbliche Risiken bleiben ausgenommen.
Wenn zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Pferdehalterhaftpflichttarifes weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringere Selbstbeteiligungen als die Neodigital anbietet, gilt die Bestleistungsgarantie. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen, Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder Selbstbeteiligungen bei dem anderen Versicherer nicht als beitragspflichtige Erweiterungen eingebunden werden (müssten). In diesem Fall werden wir im Schadensfall:
- den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern,
- Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers erweitern, jedoch maximal bis zu den diesem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
- Selbstbeteiligungen reduzieren oder streichen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte und daher immer beitragsreduzierende oder um nachträgliche Sanierungsselbstbehalte handelt.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Ansprüche:
- aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen,
- wegen der Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus,
- aufgrund beruflicher und gewerblicher Risiken,
- wegen Vorsatz und strafbarer Handlungen,
- wegen vertraglicher Haftung,
- wegen Eigenschäden,
- aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
- aus Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- die über die Freistellung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter hinausgehen, sowie Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bestleistungsgarantie sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer nicht schlechter gestellt ist als bei einem anderen deutschen Anbieter mit einem frei zugänglichen Pferdehalterhaftpflichttarif. Bietet ein solcher Anbieter mehr Leistungen, höhere Grenzen oder niedrigere Selbstbeteiligungen ohne Zusatzbeitrag, zieht die Neodigital im Schadensfall nach. Der Versicherungsnehmer muss die besseren Bedingungen jedoch durch entsprechende Versicherungsbedingungen nachweisen. Einige Bereiche wie Auslandsschäden, gewerbliche Risiken oder Vorsatz sind von dieser Erweiterung ausgenommen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer bessere Leistungen bietet als die Neodigital?
Bietet ein in Deutschland zugelassener Versicherer in einem allgemein zugänglichen Pferdehalterhaftpflichttarif weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen ohne beitragspflichtige Erweiterung an, wird die Neodigital im Schadensfall den Versicherungsschutz entsprechend erweitern, die Entschädigungsgrenzen anheben und Selbstbeteiligungen reduzieren oder streichen.
Muss ich die besseren Leistungen des anderen Anbieters selbst nachweisen?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Bis zu welcher Höhe werden die Entschädigungsgrenzen angehoben?
Die Entschädigungsgrenzen (Sublimits) werden bis zur Höhe der Grenzen des anderen Versicherers erweitert, jedoch höchstens bis zu den diesem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Für welche Ansprüche gilt die Bestleistungsgarantie nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Auslandsschäden, Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus, berufliche und gewerbliche Risiken, Vorsatz und strafbare Handlungen, vertragliche Haftung, Eigenschäden, versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Asbestschäden, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sowie Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018