Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital greift der Versicherungsschutz nur so lange, wie ihm keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen und keine Embargos entgegenstehen, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Maßgeblich sind Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland; unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich auch US-Sanktionen gegenüber dem Iran aus.
Der Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur so weit und so lange, wie ihm keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen und Embargos, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind und von der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland stammen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, solange keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos dagegensprechen. Ausschlaggebend sind hier vor allem die Regelungen der EU und Deutschlands. Zusätzlich können auch US-Sanktionen gegen den Iran eine Rolle spielen – aber nur dann, wenn ihnen keine europäischen oder deutschen Vorschriften im Weg stehen.
Häufige Fragen
Wann entfällt bei dieser Regelung der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht nur so weit und so lange, wie ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind für den Versicherungsschutz maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018