Wer bei der Neodigital Pferdehaftpflicht als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Damit steht klar fest, welcher Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gilt.
Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist das Gericht am Ort seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie aus dem Versicherungsvertrag heraus gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler vor Gericht ziehen wollen, entscheidet der Sitz des Versicherers über das zuständige Gericht. Möglich ist auch der Ort der Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt das auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsvermittler bestimmt sich der Gerichtsstand ebenfalls nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Kann ich statt am Sitz des Versicherers auch am Ort einer Niederlassung klagen?
Ja, zuständig ist wahlweise das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Ort seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018