Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital darf der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen – die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt und ist sogar vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Diese Möglichkeit besteht ergänzend zu den allgemeinen Regelungen zur Kündigung.
Für die Kündigung gilt:
- Sie wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer.
- Alternativ kann sie zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt wirksam werden.
- Die Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer ist nicht an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Er kann den Vertrag jederzeit beenden – entweder sofort ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht, oder zu einem selbst gewählten späteren Datum. Dabei muss er nicht auf das eigentliche Vertragsende warten.
Häufige Fragen
Kann ich meine Pferdehaftpflicht jederzeit kündigen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, und zwar auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt.
Muss ich bis zum vereinbarten Vertragsende warten, um zu kündigen?
Nein, die Kündigung ist ausdrücklich auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018