Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital startet der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Wichtig ist dabei: Dieser Beginn steht unter dem Vorbehalt, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann Folgen für den Versicherungsschutz haben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz aus der Versicherung setzt zu dem Termin ein, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Kann sich der Beginn des Schutzes durch die Beitragszahlung verändern?
Ja, der Beginn gilt unter dem Vorbehalt der Regelungen zu den Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018