Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 18 Monaten kostenfrei mitversichert, sofern sie sich in dieser Zeit im Besitz des Versicherungsnehmers befinden. So sind auch der Nachwuchs und die von ihm verursachten Schäden abgedeckt, ohne dass ein eigener Vertrag nötig ist.
Mitversichert sind die Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 18 Monaten.
Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Nachwuchs eines versicherten Pferdes ist automatisch mitgeschützt, solange das Fohlen nicht älter als 18 Monate ist. Damit dieser Schutz gilt, muss das Fohlen in diesem Zeitraum im Besitz des Versicherungsnehmers bleiben.
Häufige Fragen
Sind Fohlen des versicherten Pferdes automatisch mitversichert?
Ja, die Fohlen des versicherten Pferdes sind bis zu einem Alter von 18 Monaten mitversichert.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für ein Fohlen?
Der Schutz gilt bis zu einem Alter von 18 Monaten.
Welche Voraussetzung muss für die Mitversicherung des Fohlens erfüllt sein?
Das Fohlen muss sich bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018