Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters mitversichert, und die für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen gelten sinngemäß auch für alle mitversicherten Personen. Wer welche Rechte ausüben darf, wer für die Obliegenheiten verantwortlich ist und in welchen Fällen der Versicherungsschutz für alle Beteiligten entfällt, wird hier klar geregelt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer ist auch der nicht gewerbsmäßig tätige Pferdehüter mit seiner gesetzlichen Haftpflicht in dieser Rolle mitversichert. Die Regeln des Vertrags gelten für mitversicherte Personen genauso wie für den Versicherungsnehmer, mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Liegt bei einer beteiligten Person ein Grund für eine Risikobegrenzung oder einen Ausschluss vor, wirkt sich das auf alle aus. Die Vertragsrechte darf allein der Versicherungsnehmer ausüben, während die Obliegenheiten alle Beteiligten treffen.
Häufige Fragen
Ist auch jemand versichert, der das Pferd für den Halter betreut?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten die Vertragsregeln auch für die mitversicherten Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was passiert mit dem Schutz, wenn bei einer Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Der Versicherungsschutz entfällt dann für den Versicherungsnehmer und für die mitversicherten Personen gemeinsam – unabhängig davon, in wessen Person die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vorliegen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018