Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Haftpflichtansprüche mitversichert, die aus der privaten Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen und Turnieren entstehen – einschließlich der Vorbereitungen darauf. Entscheidend ist dabei, dass mit der Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit seinem Pferd privat an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen oder Turnieren teilnimmt, ist über die Pferdehaftpflicht abgesichert. Das gilt auch für die Vorbereitungen auf solche Veranstaltungen. Der Schutz greift jedoch nur, wenn mit der Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Häufige Fragen
Bin ich bei Turnieren und Pferderennen mit meinem Pferd haftpflichtversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche infolge der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen und Turnieren sind mitversichert – ebenso die Vorbereitungen darauf.
Gilt der Versicherungsschutz auch für die Vorbereitung auf eine Veranstaltung?
Ja, neben der Teilnahme an den Veranstaltungen sind auch die Vorbereitungen hierzu mitversichert.
Bleibt der Schutz bestehen, wenn ich mit der Teilnahme Geld verdiene?
Nein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018