Wer bei Neodigital eine Pferdehaftpflicht abschließt, ist als Halter von Reit- und Zugtieren gegen die gesetzliche Haftpflicht abgesichert – dazu zählen etwa Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel, jeweils im Rahmen der weiteren Bestimmungen des Vertrags.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Reit- und Zugtieren. Dazu gehören zum Beispiel Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel.
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht ab, die dem Versicherungsnehmer entstehen kann, weil er ein Reit- oder Zugtier hält. Erfasst sind Tiere wie Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel. In welchem genauen Umfang der Schutz greift, ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen des Vertrags.
Häufige Fragen
Für welche Tiere gilt dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für den Versicherungsnehmer als Halter von Reit- und Zugtieren, zum Beispiel Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel.
In welcher Rolle bin ich hier abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Halter der genannten Reit- und Zugtiere.
Gilt der Schutz uneingeschränkt?
Nein, der Versicherungsschutz besteht im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018