Wer eine Pferdehaftpflicht bei Neodigital hat, muss dem Versicherer auf Aufforderung mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber den früheren Angaben verändert hat – die Rückmeldung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung fällig. Ausgehend von diesen Angaben wird der Beitrag berichtigt, wobei ein vereinbarter Mindestbeitrag nicht unterschritten wird. Wer die Mitteilung unterlässt oder unrichtige Angaben macht, muss mit einer Nachzahlung oder sogar einer Vertragsstrafe rechnen.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen.
Macht der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese Nachzahlung entspricht der Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer dazu auffordert, müssen Sie innerhalb eines Monats melden, ob sich das versicherte Risiko verändert hat. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst, wobei der vereinbarte Mindestbeitrag die Untergrenze bleibt. Falsche Angaben können eine Vertragsstrafe auslösen, und wer die Mitteilung versäumt, muss mit einer Nachzahlung rechnen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers müssen sie zusätzlich nachgewiesen werden.
Was passiert bei falschen Angaben zulasten des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung über den erhöhten Beitrag erfolgten.
Was geschieht, wenn ich die Mitteilung nicht rechtzeitig mache?
Der Versicherer kann für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe des bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018