Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch dann gedeckt, wenn sich das versicherte Risiko nachträglich erhöht oder erweitert – etwa durch neue Umstände oder durch geänderte Rechtsvorschriften. Ausgenommen bleiben Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie andere Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei Erhöhungen durch neue Gesetze besteht ein befristetes Kündigungsrecht.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt jedoch nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Monatsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko nach Vertragsabschluss vergrößert oder erweitert, bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen. Ausgenommen sind allerdings versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie andere Risiken mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, ist der Schutz zwar ebenfalls eingeschlossen, der Versicherer darf den Vertrag dann aber mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn sich das Risiko nach Vertragsabschluss vergrößert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt, wenn sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze erhöht?
Auch solche Erhöhungen sind mitversichert. Der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer bei einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt, sobald der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018