Wer bei der Neodigital Pferdehaftpflicht einen Tiertransportanhänger nutzt, ist über den privaten Besitz und Gebrauch solcher Anhänger abgesichert – vorausgesetzt, sie sind nicht versicherungspflichtig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf die gesetzliche Haftpflicht aus dieser privaten Verwendung.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Tiertransportanhängern ergibt. Voraussetzung ist, dass diese Anhänger nicht versicherungspflichtig sind.
Häufige Fragen
Sind Tiertransportanhänger über diese Versicherung abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Tiertransportanhängern, sofern diese nicht versicherungspflichtig sind.
Gilt der Schutz auch für versicherungspflichtige Anhänger?
Nein, mitversichert ist ausdrücklich nur der private Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Für welche Nutzung des Anhängers besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den privaten Besitz und Gebrauch der Tiertransportanhänger.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018