Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital ist auch die Beschädigung von privat gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhängern, Pferdeanhängern, Kutschen und Schlitten mitversichert, solange kein anderer Vertrag dafür aufkommt. Je Schaden stehen bis zu 10.000 EUR bereit, wobei Abnutzung und Verschleiß ausgeschlossen sind und in der Regel eine Selbstbeteiligung von 100 EUR gilt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Pferdetransportanhängern, Pferdeanhängern, Kutschen und Schlitten. Voraussetzung ist, dass diese zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen wurden. Der Versicherungsschutz besteht nur, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 10.000 EUR. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres gilt höchstens das 2-fache dieser Summe.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat einen Pferdeanhänger, Pferdetransportanhänger, eine Kutsche oder einen Schlitten mieten oder ausleihen und dabei etwas beschädigen, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert – vorausgesetzt, kein anderer Vertrag springt dafür ein. Pro Schaden zahlt der Versicherer bis zu 10.000 EUR, im Versicherungsjahr insgesamt höchstens das Doppelte dieser Summe. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind nicht abgedeckt, und pro Schaden tragen Sie 100 EUR selbst, sofern nichts Höheres vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind geliehene Pferdeanhänger und Kutschen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhängern, Pferdeanhängern, Kutschen und Schlitten, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Wie hoch ist die Versicherungssumme pro Schaden?
Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 10.000 EUR, höchstens jedoch das 2-fache dieser Summe für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Welche Selbstbeteiligung muss ich tragen?
Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018