Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Mietsachschäden abgesichert, wenn der Versicherungsnehmer für Schäden an gemieteten Wohnräumen, fest installierten Wohnwagen, Campingcontainern oder anderen privat gemieteten Räumen in Gebäuden gesetzlich haftet. Der Versicherungsschutz gilt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden, und für alle Fälle eines Versicherungsjahres steht insgesamt das Doppelte dieser Summe zur Verfügung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Diese besteht ausschließlich an:
- Wohnräumen
- fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern
- sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
Für Mietsachschäden an Räumen besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden Versicherungsschutz. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt der Versicherungsnehmer gemietete Räume, greift der Versicherungsschutz für Mietsachschäden. Er gilt für Wohnräume, fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer sowie für andere privat gemietete Räume in Gebäuden. Pro Versicherungsfall wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden geleistet. In einem Versicherungsjahr steht insgesamt höchstens das Doppelte dieser Summe zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Objekte sind bei Mietsachschäden abgedeckt?
Abgedeckt sind Wohnräume, fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer sowie sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Bis zu welcher Höhe wird pro Versicherungsfall gezahlt?
Je Versicherungsfall besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Wie viel wird maximal in einem Versicherungsjahr erstattet?
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Gilt der Schutz auch für gewerblich gemietete Räume?
Nein, versichert sind nur Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018