Stirbt der Versicherungsnehmer einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bei Neodigital, bleibt der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin bestehen – und zwar für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft. Wer die nächste Beitragsrechnung als überlebender Partner begleicht, wird dabei zum neuen Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt
- für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Er läuft zunächst bis zum nächsten Termin weiter, an dem der Beitrag fällig wird. Das betrifft den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, wird er selbst zum Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt die Fortsetzung des Schutzes nach dem Tod?
Sie gilt für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder für unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Wie wird man nach dem Tod des Versicherungsnehmers selbst zum Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser zum Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018