Wer bei der Neodigital Pferdehaftpflicht gemietete oder geliehene Reitutensilien beschädigt, verliert oder zerstört, ist bis 10.000 EUR pro Schaden abgesichert, maximal das Doppelte pro Versicherungsjahr. Als Reitutensilien gelten Sattel, Trense, Halfter und Gerte. Bei jedem Schaden bleibt eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, sofern nichts Höheres vereinbart ist – Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind ausgeschlossen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen von gemieteten oder geliehenen Reitutensilien. Reitutensilien in diesem Sinne sind:
- Sattel
- Trense
- Halfter
- Gerte
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 10.000 EUR. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres wird höchstens das 2-fache dieser Summe geleistet.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du dir für den Reitsport bestimmte Ausrüstungsgegenstände mietest oder leihst und diese beschädigt werden, verloren gehen oder zerstört werden, springt der Versicherungsschutz ein. Gemeint sind dabei Sattel, Trense, Halfter und Gerte. Pro Schaden wird bis zu einer festgelegten Höchstsumme gezahlt, jährlich begrenzt auf das Doppelte davon. Bei jedem Schaden trägst du selbst einen festen Anteil mit, und Schäden durch normalen Verschleiß oder Überbeanspruchung sind nicht gedeckt.
Häufige Fragen
Welche geliehenen Ausrüstungsgegenstände sind hier abgesichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für gemietete oder geliehene Reitutensilien, und zwar Sattel, Trense, Halfter und Gerte.
Bis zu welcher Summe wird für beschädigtes Reitzubehör gezahlt?
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR pro Schaden, für alle Schäden eines Versicherungsjahres höchstens das Doppelte dieser Summe.
Muss ich bei einem Schaden selbst etwas beisteuern?
Ja, die Selbstbeteiligung beträgt bei jedem Schaden 100 EUR, sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Sind auch Abnutzung und Verschleiß mitversichert?
Nein, Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018