Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie in fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern abgedeckt. Für solche Mietsachschäden gilt je Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungssumme für Sachschäden als Obergrenze.
Versicherungsschutz besteht für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen beziehungsweise am Inventar. Dies gilt in folgenden Unterkünften:
- Hotels
- gemietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser
- fest installierte Wohnwagen
- Campingcontainer
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen eines Aufenthalts bewegliche Einrichtungsgegenstände oder das Inventar beschädigt werden, greift der Versicherungsschutz. Das gilt für Hotels, gemietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie für fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer. Erstattet wird je Versicherungsfall höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Häufige Fragen
Welche Unterkünfte sind bei Mietsachschäden am Inventar abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen beziehungsweise am Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie in fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern.
Bis zu welcher Höhe wird ein solcher Sachschaden ersetzt?
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Gilt die Leistung pro einzelnem Schadenfall oder insgesamt?
Die Leistung gilt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018