Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind auch Schadenersatzansprüche von Angehörigen abgedeckt, die als Tierhüter tätig werden und sich gegen den Versicherungsnehmer richten. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird dabei angerechnet.
Eingeschlossen sind – insoweit teilweise abweichend von den allgemeinen Regelungen – Haftpflichtansprüche der Angehörigen als Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Angehörige, die als Tierhüter auftreten und Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen. Wenn der Tierhüter jedoch selbst am Schaden mitschuldig ist, wird dieses Mitverschulden angerechnet.
Häufige Fragen
Sind Schadenersatzansprüche von Angehörigen mitversichert, wenn sie als Tierhüter auftreten?
Ja, eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Angehörigen als Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Was passiert, wenn der Tierhüter am Schaden mitschuldig ist?
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Gilt dieser Einschluss unabhängig von den sonstigen Regelungen?
Der Einschluss gilt insoweit teilweise abweichend von den allgemeinen Regelungen zu Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018