Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht eines Fremdreiters mitversichert, wenn das Tier gelegentlich und unentgeltlich überlassen wird. Damit sind auch die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt, während die vereinbarten Ausschlüsse weiterhin gelten.
In Erweiterung der Regelungen zur Privaten Pferdehalter-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Tiere gelegentlich und unentgeltlich überlassen werden.
Die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer sind ebenfalls mitversichert.
Die Ausschlüsse bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer sein Pferd ab und zu und ohne Bezahlung an eine andere Person zum Reiten überlässt, ist die gesetzliche Haftpflicht dieses Fremdreiters mitversichert. Auch Ansprüche, die ein Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer richtet, sind eingeschlossen. Die im Bedingungswerk festgelegten Ausschlüsse gelten dabei unverändert weiter.
Häufige Fragen
Ist ein Fremdreiter über die Pferdehaftpflicht abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters ist mitversichert, wenn die Tiere gelegentlich und unentgeltlich überlassen werden.
Gilt der Schutz auch, wenn der Reiter für das Reiten bezahlt?
Nein, mitversichert ist die Überlassung nur, wenn sie gelegentlich und unentgeltlich erfolgt.
Sind Ansprüche des Fremdreiters gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Entfallen durch diese Erweiterung die üblichen Ausschlüsse?
Nein, die vereinbarten Ausschlüsse bleiben trotz der Mitversicherung des Fremdreiters bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018