Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital umfasst der Versicherungsschutz die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Verpflichtungen. Berechtigt sind Ansprüche etwa aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches; die Freistellung erfolgt binnen zwei Wochen. Der Versicherer darf zudem Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abgeben, den Prozess führen und die Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren tragen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung prüft, ob ein Anspruch überhaupt besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzverpflichtungen. Als berechtigt gelten diese, wenn eine Zahlungspflicht aus Gesetz, Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich besteht und den Versicherer bindet; nach verbindlicher Feststellung erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Der Versicherer darf im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Prozess führen und im Strafverfahren die Kosten eines Verteidigers tragen. Auch das Recht, eine Rente aufheben oder mindern zu lassen, darf der Versicherer ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet die Versicherung im Schadenfall?
Sie prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt ein Schadensersatzanspruch als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
In welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung ein Anerkenntnis abgibt?
Solche Anerkenntnisse oder Vergleiche binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018